Stadtverband der Kleingärtner Koblenz e.V.             


Pachten eines Kleingartens

Wenn Sie einen Kleingarten in einem unserer 4 Kleingartenvereinen pachten möchten, müssen Sie sich dort zunächst um eine Mitgliedschaft bewerben.

Nach erfolgter Aufnahme in den Verein wird Ihnen, falls eine Parzelle zur Verfügung steht, ein Kleingarten zugewiesen.                                                                                                                      Die Pachtung eines Kleingartens ist nur in Verbindung mit der Mitgliedschaft im jeweiligen Verein möglich.

Die jährliche Pacht der Parzelle beträgt 0,15 €/m².

Weitere Kosten, die individuell in den Vereinen abgerechnet werden, kommen hinzu.

Wird ein Kleingarten beim Vorstand des jeweiligen Vereins gekündigt                                                    ( i.d.R. zum 30.11. des Jahres) wird eine Bewertung des Kleingartens durchgeführt.                        Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vorstand in geeigneter Weise zugestellt werden.

Gemäß den Wertermittlungsrichtlinien des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V., i.V.m.  dem Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland Pfalz, begutachten 3 vom Landesverband ausgebildete und geprüfte Wertermittler den Kleingarten und erstellen hierüber ein Gutachten.

Dieses Gutachten wird zunächst dem geschäftsführenden Vorstand des                           Stadtverband der Kleingärtner Koblenz e.V. zur Genehmigung vorgelegt, der es im Anschluss dem Vorstand des Vereins weiterleitet. Der Vorstand des Vereins übergibt das Bewertungsgutachten dem abgebenden Pächter und erläutert dies in allen Positionen.

Sollte kein Einspruch von den v.g. Stellen vorliegen, ist das Gutachten rechtverbindlich.

Der abgebende Pächter erhält dann den im Gutachten ermittelten Geldbetrag von seinem Nachfolger.      

Anmerkung

Bei den o.g. Abläufen kann es in den Vereinen interne Anpassungen geben.  



Der aktuelle Bauindex, gültig vom 01.07.2023 - 30.06.2024, bei der Erstellung von Bewertungsgutachten beträgt:

 4112,0